Den Zusatz von Stoffen im Wasserwerk zur Trinkwasseraufbereitung regelt die Trinkwasseraufbereitungsverordnung (TwAufbV). Dort sind Substanzen erfasst, die z. b. zur Desinfektion und zur Einstellung der Härte und des pH-Wertes des Trinkwassers verwendet werden dürfen.
Alle Grenzwerte für die Konzentration der Zusatzstoffe gelten im behandelten Wasser oder für die Restgehalte nach abgeschlossener Aufbereitung stets einschließlich der natürlichen Gehalte.
Die TwAufbV wurde in die » Trinkwasserverordnung integriert. Damit ist der Bereich Trinkwasser von der Gewinnung bis zur Verwertung in einer Verordnung zusammengefasst.