Calcium-Ionen sind in fast allen Gewässern enthalten. Im Allgemeinen werden sie durch Kohlensäure aus ihren Carbonaten (z. b. Kalkstein, Marmor und Dolomit) unter Hydrogencarbonatbildung gelöst. Calcium, das auch hauptverantwortlich für die Härte des Wassers ist, wird praktisch in allen Trinkwasseranalysen bestimmt. Gesundheitsschädigende Wirkungen sind bei den vorhandene Calcium-Ionengehalten nicht bekannt. Bei hohen „Wasserhärten“ treten aber Beeinträchtigungen des Geschmacks auf, insbesondere bei Kaffee- und Teegenuss. Als „Richtzahl“ gibt die EG-Richtlinie einen Calciumgehalt von 100 mg/l an. Eine zulässige Höchstkonzentration ist nicht angeführt. Der Restgehalt Calcium im Trinkwasser, das mittels Ionenaustauscher enthärtet wurde, soll laut Trinkwasser -Aufbereitungsverordnung mindestens 60 mg/l Calcium betragen, da der Genuss von weichem Trinkwasser mit dem vermehrten Auftreten von Herzkrangefäßerkrankungen in Verbindung gebracht wird.